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TuS Dahlbruch e.V. 1889 Postfach 4163 57264 Hilchenbach |
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Aufnahmeantrag Weitere Anträge/Formulare |
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Beiträge: |
Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und beträgt z.Zt.(Stand:03/2009): Allgem. Turnen: Kinder bis 14 Jahre 42,00 € ; 14 bis 18 Jahre 48,00 € ; Erwachsene 72,00 € ; Familien 144,00 € Schwimmen: Kinder bis 14 Jahre 66,00 € ; 14 bis 18 Jahre 96,00 € ; Erwachsene 126,00 € ; Familien 192,00 € Karate: Kinder bis 14 Jahre 90,00 € ; 14 bis 18 Jahre 120,00 € ; Erwachsene 150,00 € ; Familien 240,00 € |
| Hinweise: |
Der Beitragseinzug erfolgt halbjährlich jeweils im 1. und 3. Jahresquartal. Der Beitrag wird grundsätzlich über Bankeinzug abgewickelt. Das Vereinsmitglied ist verpflichtet den Einzug mittels Einzugserrmächtigung zu gestatten und für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen. Kosten, die dem Verein durch eine Rück- lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes. Will ein Mitglied vom Bankeinzug keinen Gebrauch machen, wird der fällige Beitrag zeitgleich zum Einzugsverfahren in Rechnung gestellt. Für den zusätzlichen Aufwand wird eine Gebühr von 2,50 € berechnet. Bei einem Ausscheiden gem. § 3 der Vereinssatzung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits eingezogener Beiträge. Kündigunsfrist beträgt 1 Monat zum Halbjahresende |
| Hinweise: |
§ 3 der Vereinssatzung Verlust der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.
(2) Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalender-Halbjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. TuS Dahlbruch e.V. 1889 Postfach 4163 57264 Hilchenbach
(3) Ein Mitglied kann - nach vorheriger Anhörung - vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden a ) wegen Nichterfüllung satzungsmäßer Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins, b) wegen Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen trotz schriftlicher Mahnung, c) wegen eines schweren Verstoßes gegen die lnteressen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens, d) wegen unehrenhafter Handlungen. Der Beschluss über den Ausschluss bedarf der Mehrheit von zwei Drittel der Vorstandsmitglieder. (4) Der Bescheid über den Ausschluss wird mit Einschreibebrief zugestellt. Dem Ausgeschlossenen steht das Recht der Beschwerde an die Hauptversammlung zu. Die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach der Zustellung des Bescheides beim 1. Vorsitzenden schriftlich einzulegen. |
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